Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Deutsche Mittelstands Solar GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit diese Leistungen im Bereich Solar-Repowering, Photovoltaikanlagen, Energieberatung und damit verbundene Dienstleistungen betreffen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Bei Abweichungen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des Solar-Repowering, insbesondere die Planung, Demontage bestehender Altanlagen, Lieferung und Montage neuer Photovoltaikmodule und Wechselrichter, Anschluss an bestehende Infrastruktur, Inbetriebnahme sowie die Anmeldung bei den zuständigen Netzbetreibern und Behörden.

(2) Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Leistungsverzeichnis. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Er haftet für deren Leistungen wie für eigene.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung zu stellen sowie die baulichen Voraussetzungen gemäß den Vorgaben des Auftragnehmers zu schaffen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferung der Materialien auf die Baustelle, 30 % nach Fertigstellung der Montage und 10 % nach Abnahme und Inbetriebnahme der Anlage.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Lieferung und Ausführung

(1) Liefer- und Ausführungsfristen werden individuell vereinbart. Angaben zu Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und der Klärung aller technischen Details.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Modulherstellern, behördlichen Genehmigungsverfahren oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Liefer- und Ausführungsfristen entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Jede Teilleistung gilt als selbstständige Leistung.

(4) Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung durchzuführen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wird die Abnahme nicht fristgerecht durchgeführt und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Gewährleistungsfrist für Montage- und Installationsarbeiten beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Für gelieferte Photovoltaikmodule und Wechselrichter gelten die Herstellergarantien ergänzend.

(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren und Materialien (insbesondere Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Montagesysteme und Zubehör) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung, Diebstahl sowie Feuer- und Wasserschäden auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Etwaige Ansprüche aus Versicherungsverträgen tritt der Auftraggeber bereits jetzt an den Auftragnehmer ab.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall den Zugang zu den Vorbehaltsgegenständen zu gewähren.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern nicht.

(2) Sollte im Einzelfall ein Verbraucherwiderrufsrecht Anwendung finden, wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss gesondert über sein Widerrufsrecht sowie die Widerrufsfolgen belehrt.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsabwicklung unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers, Monheim am Rhein, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

Stand: Februar 2026
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